Für Teilnehmer am 10. Jöhstädter Oldtimerfest
Für Teilnehmer am 10. Jöhstädter Oldtimerfest
Donnerstag, 3. Juli:
•Anreise
Freitag, 4. Juli:
•Anreise
•Sonderveranstaltung auf der Preßnitztalbahn –
„Historische Güterzüge für Fotofreunde“
Fotoveranstaltung der IG Preßnitztalbahn e.V. Beim Veranstalter gibt es die Fahrzeiten der Güterzüge an den Bahnübergängen so das Ihr Fotos mit Euren Fahrzeugen und einem der Güterzüge der Museumsbahn machen könnt
•Dieselgespräche und Filmabend im Güterboden Bahnhof Steinbach
Samstag, 5. Juli - Fahrzeugschau und Wertungsfahrt:
•11.00 Uhr Eröffnung
•11.00 Uhr - 18.00 Uhr Fahrzeugschau am Bahnhof Steinbach
•10.00 Uhr - 17.00 Uhr Wertungsfahrten der Teilnehmer des
Oldtimerfestes zu der Station
•17.30 Uhr Treffpunkt am Güterboden Bahnhof Steinbach zur
gemeinsamen Bahnfahrt mit der Preßnitztalbahn Abfahrt 18.00 Uhr Ankunft in Steinbach gegen 20.00 Uhr
•Dieselgespräche und Filmabend im Güterboden Bf Steinbach
•ganztägig Betrieb der Ausflugslinie Preßnitztal mit Oldtimerbussen
von Steinbach nach Wolkenstein
•stündlich Dampfzugbetrieb
Sonntag, 6. Juli - Oldtimerkorso im Preßnitztal:
•Es gibt am Sonntag frische Brötchen, Bestellung bis
Sonnabend Mittag am Bierwagen
•9.30 Uhr Fahrerbesprechung am Güterboden Bahnhof Steinbach
•10.00 Uhr - 12.00 Uhr Rundfahrt der Teilnehmer im Preßnitztal
(Steinbach – Schmalzgrube –Jöhstadt - Grumbach - Arnsfeld – Steinbach)
•12.00 Uhr - 16.00 Uhr Fahrzeugschau am Bf Steinbach
•14.00 Uhr Pokalverleihung
•ganztägig Betrieb der Ausflugslinie Preßnitztal mit Oldtimerbussen
von Steinbach nach Wolkenstein
•stündlich Dampfzugbetrieb
Ausschreibung
Veranstalter:
René Belschner, Südstraße 19, 01705 Freital; www.h6bus.de
Tel, 03514271462, 0171-7107887; E-Mail Belschner-H6B@gmx.de
Veranstaltung:
10. Jöhstädter Oldtimerfest
Termin/Ort:
04. -06. Juli 2014 in 09475 Jöhstadt Ortsteil Steinbach Bahnhof
Ziel:
Die Veranstaltung dient der Förderung des Austausches über unser gemeinsames Hobby und nicht kommerziellen Zwecken.
Ausfahrt:
Die Fahrzeuge nehmen an einem Korso rund um Jöhstadt teil. Am Korso dürfen nur Fahrzeuge mit einem gültigen Kennzeichen teilnehmen. Die geltenden Verkehrsvorschriften (StVO) sind einzuhalten.
Teilnahmeberechtigung:
Für Omnibusse, Nutzfahrzeuge, Traktoren, PKW, Motorräder und sonstige von Verbrennungsmotoren angetriebene Aggregate. Es wird keine Baujahresgrenze gesetzt. Maßgebend ist, dass der Fahrzeugtyp weitestgehend aus dem Straßenbild verschwunden ist.
Nenngeld:
Im Nenngeld enthalten sind die Kosten für Organisation und Durchführung des 10. Jöhstädter Oldtimerfestes inkl. Bahnfahrt am Samstag Abend. Das Nenngeld beträgt 10 € für das Wochenende, 5 € für einen Tag und ist bei Anreise bar zu entrichten.
Die Pokalverleihung findet am Sonntag um 14.00 Uhr statt.
Die Wertung findet wie folgt statt:
•Schwerstes Fahrzeug
•Weiteste Anreise auf eigener Achse
•Vielseitigster Kraftfahrer
•Originellstes Fahrzeug / Aggregat ( Wertung durch die Teilnehmer; für Sonderfahrzeuge, Spezialaufbauten und ähnliches)
•Publikumsliebling
•Trostpreis (wird vom Veranstalter ermittelt)
Der Veranstalter behält sich Änderungen vor.
Haftung:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an diesem Wettbewerb teil und tragen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen und ihren Fahrzeugen verursachten Schäden. Der Veranstalter lehnt gegenüber den Teilnehmern (Eigentümer, Bewerber, Fahrer u. Beifahrer) jede Haftung für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden ab. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Angehörigen durch Abgabe der Nennung für jeden, in Zusammenhang mit dem Wettbewerb, erlittenen Schaden auf jegliches Recht des Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer, gegen Behörden oder irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Sofern Bewerber oder die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des eingesetzten Fahrzeuges sind, sorgen diese dafür, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsverzichterklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer und
Beifahrer alle in der Ausschreibung aufgeführten Personen von jeglichen Ansprüchen des
Fahrzeugeigentümers frei. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle, durch höhere Gewalt, aus
Sicherheitsgründen, oder von Behörden angeordneten, erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch den Wettbewerb abzusagen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen.
Unterkunft:
Die Übernachtung ist vom Teilnehmer selbst zu buchen. Ein Übernachtungsverzeichnis steht auf Anfrage bereit. Übernachtungen im Fahrzeug / Zelt sind möglich. Strom- und Wasserversorgung ist auf dem Veranstaltungsgelände vorhanden.
Allgemeines:
Die Teilnehmer erkennen mit der Bezahlung des Nenngeldes die Ausschreibung in allen Punkten an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.